RESTAURIERUNGSAUSGABEN WERDEN ABZUGSFÄHIGEN, WENN SIE ELEKTRONISCH ZAHLBAR SIND
Am 1. Januar 2018 wird das Gesetz des Dringenden Reformen der Selbständiger bezüglich Nahrungsmittel- und Vorratsabzüge in Kraft treten.
Diese Reform kommt den Selbstständigen zugute, da bis jetzt die Instandhaltungsausgaben des Steuerpflichtigen nicht als abzugsfähige Ausgaben betrachtet wurden und jetzt die bei der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit entstandenen Ausgaben abzugsfähig sind, immer wenn die gesetzliche jeweilige Anforderungen erfüllt sind:
- durchgeführt während der Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivität.
- In Restaurants und Betrieben des Gastgewerbes.
- Elektronische Zahlungsmethode (mit Bankkarte).
- Mit einer Abzugsgrenze von 26,67 Euro pro Tag im Allgemeinen, wenn die Kosten in Spanien anfallen und 48,08 Euro, wenn im Ausland sind. Mit die Multiplikation dieser Beträge im Falle einer Übernachtung.