Das neue Gesetz 6/2017 vom 24. Oktober tritt in Kraft, von Dringenden Reformen der Selbständiger

  Das neue Gesetz (Gesetz 6/2017 vom 24. Oktober über dringende Reformen der Selbständigkeit) wurde verabschiedet und ist in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden 16 Maßnahmen eingeleitet, um mehr Selbständiger haben, seine Beschäftigungsfähigkeit, seinen aktiven Ruhestand und seine flexiblen Verfahren und Regelungen zu fördern. Insbesondere: es stärkt so wichtige Maßnahmen wie die Pauschale von 50 Euro, für neuen Selbständigeren, die von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird, es senkt die Zuschläge von soziale Sicherheit Schulden im ersten Monat der Verzögerungs, es gibt Steuerbonus für Mehrfachtätigkeit und Mutterschaft, es erhöht die Kapazität zu beschaftigen während aktiven Ruhestand und Vermittlung von Wissen, so die Selbständige, die Mitarbeiter haben, zum ersten Mal die Arbeit und 100% Ihrer Rente kombinieren konnen. Auch die Selbständigen können bis zu vier Mal pro Jahr ihre Beitragsgrundlage ändern, um sich unter anderem an ihre Einnahmen und Ausgaben anzupassen.

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